Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?
Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) der HKVO eine Schätzung vor.
Dabei stehen nach diesem Paragraphen drei Schätzverfahren gleichberechtigt zur Verfügung:
Die Schätzung des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen Die Schätzung nach vergleichbaren anderen Räumen im selben Abrechnungszeitraum Die Schätzung nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppe Die Heizkostenverordnung legt jedoch nicht fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Wir versuchen deshalb, situationsabhängig das plausibelste Schätzverfahren anzuwenden.
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