Wie werden Hausnebenkosten verteilt?

Vermietern stehen verschiedene Verteilerschlüssel zur Auswahl, nach denen sie den Anteil der Mieter an den Nebenkosten umlegen können. Üblich ist es, die Verteilung der Hausnebenkosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen. Darüber hinaus kann die Aufteilung beispielsweise auch nach Wohneinheit oder Personen in der Wohneinheit erfolgen.

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Hausnebenkosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen.

Eine Ausnahme besteht bei einer verbrauchsabhängigen Erfassung der Nebenkosten wie etwa bei den Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten.

Grundsätzlich sollte der Verteilerschlüssel sinnvoll, gerecht und nachvollziehbar sein.