Wie werden die Betriebskosten verteilt?

Vermietern stehen verschiedene Verteilerschlüssel zur Auswahl, nach denen sie den Anteil der Mieter an den Betriebskosten umlegen können. Üblich ist es, die Verteilung der Betriebskosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen. Darüber hinaus kann die Aufteilung beispielsweise auch nach Wohneinheit oder Personen in der Wohneinheit erfolgen.

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohn-/Nutzfläche umzulegen. Eine Ausnahme besteht bei einer verbrauchsabhängigen Erfassung der Nebenkosten wie etwa bei den Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten.

Die Umlage der Betriebskosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Die Umlagevereinbarung in Ihrem Mietvertrag kann die einzelnen Betriebskosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.

Sie können die Übernahme der Betriebskosten entweder als eine monatliche Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung zuzüglich zur Miete vereinbaren.