Wonach richtet sich die Höhe der CO2-Kosten, welche der Vermieter tragen muss?
Die CO2-Kosten, welche die Vermieter tragen, richten sich in erster Linie nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr. Für die Aufteilung wird das 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG Anlage zu den §§ 5 bis 7) herangezogen.
Zur groben Orientierung kann der CO2-Kostenrechner auf unserer Website dienen: www.brunata-metrona.de/co2
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