Bis wann muss ein Nutzerwechsel an BRUNATA-METRONA gemeldet werden, damit dieser bei der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen berücksichtigt wird?

Aus Datenschutzgründen sind Nutzerwechsel spätestens drei Werktage nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mitzuteilen. Hierzu stehen ausschließlich das Kundenportal und Standardschnittstellen wie z.B. der bved-Webservice on-site-roles zur Verfügung.

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