Was passiert, wenn ich als Kunde den Primärenergiefaktor nicht weiß und somit diesen nicht eintrage?

Ihr Energielieferant ist verpflichtet, Ihnen den Primärenergiefaktor in der Energiekostenrechnung mitzuteilen (Informationspflicht durch die novellierte Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung FFVAV seit 01.01.2022). Sollten Sie dennoch keinen Wert vorliegen haben und der Energielieferant nicht aussagefähig sein, weisen wir Durchschnittswerte für Sie aus. Dies gewährleistet, dass wir die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) rechtskonform ausliefern.