Kann bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems der Strom aus der Ferne abgeschaltet oder die Leistung reduziert werden?
Fernabschaltung: Nein, eine Fernabschaltung ist nicht möglich. Dies wäre technisch nur möglich, wenn das intelligente Messsystem um einen sogenannten "Breaker" erweitert wird. Standardmäßig sind am intelligenten Messsystem keine Breaker verbaut.
Reduzierung der Leistung: Am 1. Januar 2024 traten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) in Kraft, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln. Diese Regelung gilt für alle Neuanlagen (verbaut ab 01.01.24) von Stromspeichern, Wärmepumpen, Klimageräten und nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen, die in der Niederspannung angeschlossen werden und eine Bezugsleistung von über 4.2 kW aufweisen. Die Regelungen bilden ein wichtiges Instrument für die Netzbetreiber, um die Netzstabilität vor Ort zu gewährleisten.
Zur Steuerung durch den Netzbetreiber wird künftig eine Steuerbox im Zählerschrank verbaut, die entweder direkt mit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder über ein Energiemanagementsystem mit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung verbunden ist. Im Falle von vereinzelten, lokalen Netzengpässen bekommt der Netzbetreiber die Möglichkeit die o.g. steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in den betroffenen Netzabschnitten flexibel zu steuern. Dabei wird die Leistung der Geräte kurzzeitig reduziert, jedoch in keinem Fall vollständig abgeschaltet. Der Stromverbrauch des normalen Haushalts (z.B. Licht, Kühlschrank) ist davon nicht betroffen, hier darf und wird der Netzbetreiber nicht eingreifen. Für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung steht im Steuerungsfall zudem weiterhin eine Mindestleistung in Höhe von 4,2kW zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Geräte mit niedrigerer Leistung weiterlaufen. Im Gegenzug für die Bereitstellung der Flexibilität zahlen Netzkunden ein reduziertes Netzentgelt und profitieren somit ebenfalls von der Regelung.
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