Kann man dem Einbau eines intelligenten Messsystems widersprechen?

Nein, weder der Anschlussnutzer (Mieter) noch der Anschlussnehmer (Vermieter) kann dem Einbau widersprechen. Wenn man unter die gesetzliche Einbaupflicht fällt oder der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) sich für einen optionalen Einbau entscheidet, muss der Einbau akzeptiert werden.