Wie werden Datenschutz und Datensicherheit bei intelligenten Messsystemen gewährleistet?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsgG) legt Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme fest, um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten. Diese Richtlinien wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und anderen Branchenvertretern erarbeitet. Die Einhaltung dieser Profile und Richtlinien wird durch neutrale, unabhängige und anerkannte Prüfstellen überprüft. Eine Zertifizierung durch das BSI stellt sicher, dass nur Geräte mit gewährleisteter Informationssicherheit und Datenschutz für die Markteinführung freigegeben werden.

Das Smart-Meter-Gateway gewährleistet die technische Umsetzung von Datensicherheit und Datenschutz. Die Überprüfung von Berechtigungen und die Verschlüsselung von Daten spielen dabei eine zentrale Rolle. Alle Kommunikationsflüsse erfolgen gemäß höchster und etablierter Sicherheitsstandards ausschließlich verschlüsselt, um sicherzustellen, dass Informationen unverändert, für Dritte nicht einsehbar und eindeutig den Kommunikationspartnern zugeordnet übertragen werden.

Alle am Datenaustausch beteiligten Netze (HAN (Heimnetz), WAN (Weitverkehrsnetz) und LMN (Lokales Metrologisches Netz)) sind physisch und logisch voneinander getrennt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit können Kommunikationsverbindungen nur vom Smart-Meter-Gateway ausgehend nach außen hin aufgebaut werden.