Wie kann der Messstellenbetreiber gewechselt werden?
Grundsätzlich kann der Anschlussnutzer (Mieter) den Messstellenbetreiber frei wählen. Ein Wechsel findet vom grundzuständigen (gMSB) zum wettbewerblichen (wMSB) Messstellenbetreiber statt. Hierfür muss dem aktuellen Messstellenbetreiber eine entsprechende Erklärung eingereicht werden. Bei einem Wechsel zu BRUNATA-METRONA als wMSB übernehmen wir diese Formalitäten für unsere Kunden.
Seit 2021 ist das vorrangige Auswahlrecht des Anschlussnutzers (Mieter) durch den Anschlussnehmer (Vermieter) eingeschränkt. Der Vermieter kann den Messstellenbetreiber vorrangig unter der Bedingung auswählen, dass dieser folgende drei Punkte erfüllt:
- Er muss alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
- Er muss neben dem Messstellenbetrieb der Sparte Strom mindestens einen zusätzlichen Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart-Meter-Gateway bündeln (Bündelangebot).
- Das Paket des Messstellenbetriebs darf für den einzelnen Anschlussnutzer keine Mehrkosten im Vergleich zum vorherigen getrennten Messstellenbetrieb bedeuten.
Macht der Vermieter von seinem Auswahlrecht Gebrauch, hat der Mieter das Recht, vom Vermieter alle zwei Jahre die Einholung von zwei verschiedenen Bündelangeboten zu verlangen.
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