Welche Verbrauchsinformationen müssen für Anschlussnutzer mit einem intelligenten Messsystem einsehbar sein?
Der Messstellenbetreiber muss dafür Sorge tragen, dass Anschlussnutzer standardmäßig jederzeit folgende Informationen einsehen können:
- Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie über die tatsächliche Nutzungszeit
- Historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate
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