Welche Verbrauchsinformationen müssen für Anschlussnutzer mit einem intelligenten Messsystem einsehbar sein?

Der Messstellenbetreiber muss dafür Sorge tragen, dass Anschlussnutzer standardmäßig jederzeit folgende Informationen einsehen können:

  • Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie über die tatsächliche Nutzungszeit
  • Historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate