Sind bereits vorhandene elektronische Zähler moderne Messeinrichtungen im Sinne des MsbG?

Dies hängt davon ab, ob die Zähler die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das MsbG konkretisiert in § 61 Abs. 3 die Anforderungen an eine mME. So ist u.a. vorgesehen, dass der Anschlussnutzer mit mME historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann. Falls diese Anforderungen durch einen elektronischen Zähler nicht erfüllt werden können, handelt es sich hierbei nicht um eine mME im Sinne des MsbG.