Was muss beim Emissionsfaktor beachtet werden?
Jeder Energieträger hat einen Heizwert und einen Brennwert. Demzufolge gibt es für jeden Energieträger einen heizwertbezogenen Emissionsfaktor und einen brennwertbezogenen Emissionsfaktor.
Standardmäßig weisen die Energieversorger in ihren Abrechnungen den brennwertbezogenen Emissionsfaktor aus, der von Brunata-Metrona zur Berechnung der CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung herangezogen wird. Beim Energieträger Gas sind das zum Beispiel 0,181 kg CO2/kWh.
Im Vergleich dazu nutzt der Online-Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den heizwertbezogenen Emissionsfaktor. Dieser beträgt beispielsweise beim Energieträger Gas 0,20088 kg CO2/kWh.
Um Irritationen zu vermeiden, sollte immer darauf geachtet werden, ob die Berechnung auf dem heizwertbezogenen oder dem brennwertbezogenen Emissionsfaktor basiert.
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