Was bedeutet „Vorwegabzug“ in Zusammenhang mit dem Vermieteranteil an den CO₂-Kosten?

Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten gehört nicht zu den umlagefähigen Kosten. Deshalb führen wir im Allgemeinen einen Vorwegabzug dieser Kosten durch.

Die Heizkostenabrechnung kann auf Wunsch ohne Vorwegabzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten erstellt werden. In diesem Fall weisen wir den Vermieteranteil je Nutzeinheit lediglich aus, ziehen diesen aber nicht von den umlagefähigen Kosten ab. Eine Heizkostenabrechnung ohne Vorwegabzug der CO2-Kosten ist in der Regel nur für eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) relevant.