Unterscheiden sich die Bereitstellungen der unterjährigen Verbrauchsinformationen bei einer Mietverwaltung und einer WEG-Verwaltung?

Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied. Die unterjährigen Verbrauchsinformationen müssen sowohl bei einer Mietverwaltung als auch bei einer WEG-Verwaltung immer den jeweiligen Bewohnern zur Verfügung gestellt werden. Für eine WEG-Verwaltung besteht im Kundenportal die Möglichkeit, neben den Eigentümern (welche die Heizkostenabrechnung erhalten) auch die Bewohner als Empfänger der unterjährigen Verbrauchsinformationen anzulegen. Alternativ können die Wohnungseigentümer ihre Zugangsdaten den Bewohnern zur Registrierung weiterleiten.

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