Gibt es Unterschiede bei der UVI für Miet- und WEG-Verwaltungen?
Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) muss sowohl bei einer Mietverwaltung als auch bei einer WEG-Verwaltung den jeweiligen Bewohnern zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen für WEG-Verwaltungen:
Bei einer WEG-Verwaltung können Sie den Bewohner im Kundenportal direkt als UVI-Empfänger hinterlegen.
Auch der Eigentümer kann Zugang zum Kundenportal erhalten. Dort steht ihm die UVI als Download zur Verfügung. Der Eigentümer selbst ist kein UVI-Empfänger. Er kann den Bewohner stattdessen über die Bewohnerverwaltung in das Portal einladen.
💡
Tipp
Registriert sich ein Bewohner nicht im Kundenportal? Eigentümer können die
UVI herunterladen und dem Bewohner auf einem anderen Weg zur Verfügung stellen.
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