Was sind die technischen Voraussetzungen dafür, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen den Bewohnern bereitgestellt werden müssen?

Die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen nach § 6a der Heizkostenverordnung besteht grundsätzlich dann, wenn die Liegenschaft mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und einem Gateway zur Fernübertragung der Ablesewerte ausgestattet ist.

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