Welche Pflichten habe ich als WEG-Verwalter bezüglich der unterjährigen Verbrauchsinformationen?
Die Pflichten eines WEG-Verwalters sind in den Empfehlungen des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. vom Dezember 2021 sehr gut beschrieben: "In Wohnungseigentümergemeinschaften ist der jeweilige Wohnungseigentümer zur Einhaltung der Pflichten aus der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet. Er kann dafür den Sondereigentumsverwalter mit der Erfüllung der Pflichten für das Sondereigentum beauftragen. Wenn dieser nicht direkt beauftragt ist, dann muss der WEG-Verwalter die monatlichen Informationen, die er von den Messdienstleistern erhält, an die einzelnen WEG-Eigentümer weiterleiten. Diese müssen die Informationen dann ihren Mietern mitteilen." Unabhängig davon ist eine individuelle Absprache mit den Wohnungseigentümern zu empfehlen.
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