Besteht eine Informationspflicht durch den Verwalter oder Eigentümer?

Es besteht eine Informationspflicht. Falls die Liegenschaft über eine fernfunkfähige Geräteinfrastruktur verfügt, müssen Verwalter oder Eigentümer seit dem 01.01.2022 den Bewohnern aktiv die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Andernfalls hat der Bewohner das Recht, die auf ihn entfallenden Kosten um 3 Prozent zu kürzen.

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