Was ist zu tun, wenn ein Bewohner die unterjährigen Verbrauchsinformationen nicht erhalten möchte?

Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind für den Gebäudeeigentümer rechtlich bindend. Unterjährige Verbrauchsinformationen werden immer für die gesamte Liegenschaft bereitgestellt, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Dem einzelnen Bewohner steht kein Recht zu, die unterjährigen Verbrauchsinformationen abzubestellen.

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