Was ist zu beachten, wenn die Liegenschaft mit einem Gateway ohne Fernübertragungsmöglichkeit ausgestattet ist?
Besitzt das Gateway keine Möglichkeit zur Fernübertragung der Daten, so werden die Daten nur einmal pro Jahr vor Ort ausgelesen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaft erhalten keine unterjährigen Verbrauchsinformationen. Gateways werden zusammen mit den Erfassungsgeräten in der Regel in einem Mietvertrag für eine Betriebsdauer von 10 Jahren ausgelegt. Ein Austausch vor dem regulären Termin ist nicht wirtschaftlich. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald unter Einhaltung der kaufmännischen und technischen Fristen der Austausch der Ausstattung zur Verbrauchserfassung inklusive Gateway ansteht.
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