Können auch bei Heizkostenverteilern mit Verdunstungs-Ampulle unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden?

Nein, die unterjährigen Verbrauchsinformationen können nur bei fernablesbaren Erfassungsgeräten an die Nutzer übermittelt werden. Bei Liegenschaften mit „Verdunstern“ (nicht fernablesbar) können keine monatlichen Daten erhoben werden. Jedoch müssen diese Geräte bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare Erfassungsgeräte ersetzt werden.