Haben Bewohner Anspruch auf unterjährige Verbrauchsinformationen, wenn in der Liegenschaft keine fernablesbaren Geräte installiert sind?

Nein, die Verpflichtung zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn fernablesbare Erfassungsgeräte für die Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung verbaut sind.
Alle nicht fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte müssen gemäß Heizkostenverordnung bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare Erfassungsgeräte ersetzt werden.

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