Sind die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformationen umlagefähig?
Die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformationen sind laut Heizkostenverordnung umlagefähig. Eine Beauftragung erfolgt immer für eine gesamte Liegenschaft, umfasst also alle Bewohner, da die Heizkostenverordnung den Eigentümer rechtlich bindet, diese Informationen bereitzustellen. Die Umlage erfolgt daher in der Regel auch auf alle Bewohner.
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