Bis wann bzw. ab wann können Bewohner bei einem Nutzerwechsel den Verbrauch eines Monats einsehen?
Findet ein Nutzerwechsel zum Monatsende statt, können ausziehende Bewohner Verbräuche der Wohnung bis einschließlich des Monats einsehen, in dem sie vollständig darin gewohnt haben, einziehende Bewohner ab dem darauffolgenden Monat. Findet der Nutzerwechsel innerhalb eines Monats statt, stehen die Verbräche für diesen Monat weder dem alten noch dem neuen Bewohner zur Verfügung.
Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Monats werden die unterjährigen Verbrauchsinformationen für einziehende Bewohner erstmalig für den Folgemonat bereitgestellt und für ausziehende Bewohner letztmalig für den Monat vor Auszug.
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