Welche Verbrauchsdaten können bei der Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen berücksichtigt werden?

Die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen setzt voraus, dass die Verbrauchsdaten der Bewohner jeweils für den gesamten Monat vorliegen, für den die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden sollen. Liegen keine oder nur unvollständige monatliche Verbrauchsdaten vor, werden Ersatzwerte gebildet, sofern dies möglich ist. Beim Wechsel von Bewohnern innerhalb eines Monats werden die unterjährigen Verbrauchsinformationen für den einziehenden Bewohner erstmalig für den Folgemonat bereitgestellt und für den ausziehenden Bewohner letztmalig für den Monat vor dessen Auszug. Sollten einzelne Erfassungsgeräte nicht fernablesbar sein, so können diese bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen nicht berücksichtigt werden.