Fallen für die UVI auch Kosten an, wenn sich Bewohner nicht registrieren?

Die Kosten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen fallen für alle Bewohner einer Liegenschaft an. Die Heizkostenverordnung schreibt verpflichtend vor, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitzustellen sind. Sollten sich einzelne Bewohner nicht im Nutzerportal registrieren, können die unterjährigen Verbrauchsinformationen zum Beispiel als PDF-Datei per E-Mail oder in gedruckter Form per Post zur Verfügung gestellt werden.