Wird bei der CO₂-Kostenaufteilung der Vermieter- und Mieteranteil jährlich neu berechnet?

Ja, es wird jährlich eine Neuberechnung auf Basis der CO₂-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, den entstandenen CO₂-Kosten und anderen Faktoren wie z. B. Denkmalschutz vorgenommen.