Woher erfahre ich, wie hoch der CO₂-Ausstoß meiner Liegenschaft ist?
Die Energielieferanten sind nach § 3 CO2KostAufG verpflichtet, auf der Rechnung die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten, sowie den Emissionsfaktor und den Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh) auszuweisen. Falls diese nicht auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sind, erfragen Sie diese bitte vor dem Einreichen der Kosten an BRUNATA-METRONA bei Ihrem Energielieferanten. Ansonsten kann keine korrekte Kostenaufteilung erfolgen.
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