Woher erfahre ich, wie hoch der CO₂-Ausstoß meiner Liegenschaft ist?
Die Energielieferanten sind nach § 3 CO2KostAufG verpflichtet, auf der Rechnung die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten, sowie den Emissionsfaktor und den Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh) auszuweisen. Falls diese nicht auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sind, erfragen Sie diese bitte vor dem Einreichen der Kosten an BRUNATA-METRONA bei Ihrem Energielieferanten. Ansonsten kann keine korrekte Kostenaufteilung erfolgen.
Verknüpfung mit:
20
6
War dieser Beitrag hilfreich?
13 von 20 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was sind die Auswirkungen auf die Wohnfläche, wenn nicht alle Nutzer an der zentralen Heizanlage angeschlossen sind?
- Wonach richtet sich die Höhe der CO2-Kosten, welche der Vermieter tragen muss?
- Was ist mit Gesamtwohnfläche gemeint?
- Warum wird die Wohnfläche abgefragt? Die liegt BRUNATA-METRONA doch für die Erstellung der Heizkostenabrechnung vor.
- Was versteht man unter Anschluss- und Benutzungszwang?
- Was muss bei der CO2-Kostenaufteilung beachtet werden, wenn lediglich ein Teil der Liegenschaft unter Denkmalschutz steht?
- Was muss beim Emissionsfaktor beachtet werden?
- Was bedeutet „Vorwegabzug“ in Zusammenhang mit dem Vermieteranteil an den CO₂-Kosten?
- Überblick CO₂-Kosten
- Erhalte ich per Datentausch eine Rückmeldung zur entsprechenden Aufteilung der CO₂-Kosten?