Welche Informationen müssen zwingend eingereicht werden, damit die CO₂-Kostenaufteilung rechtskonform erstellt werden kann?
Es müssen jährlich die CO₂-Emissionen in Kilogramm (kg) und die CO₂-Kosten in Euro (€) (ggf. mit ausgewiesener MwSt.) eingereicht werden, damit die CO₂-Kostenaufteilung rechtskonform vorgenommen werden kann.
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