Welche Informationen müssen zwingend eingereicht werden, damit die CO₂-Kostenaufteilung rechtskonform erstellt werden kann?

Es müssen jährlich die CO₂-Emissionen in Kilogramm (kg) und die CO₂-Kosten in Euro (€) (ggf. mit ausgewiesener MwSt.) eingereicht werden, damit die CO₂-Kostenaufteilung rechtskonform vorgenommen werden kann.