Was muss bei Gewerbeflächen beachtet werden?

Wird die Liegenschaft mit mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt, dann werden die CO₂-Kosten lt. § 8 CO2KostAufG je zur Hälfte auf den Mieter und den Vermieter aufgeteilt, unabhängig vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Fläche.

Diese pauschale Aufteilung wird 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst, so dass die CO₂-Kosten dann auf dieser Basis verteilt werden.