Was ist das Ziel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

Mit dem Gesetz soll eine gerechte Verteilung der entstandenen CO₂-Kosten entsprechend der jeweiligen Einflussmöglichkeiten zwischen Vermietern und Mietern erfolgen.

Außerdem soll der Anschluss an Fernwärme gefördert werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Liegenschaften, die ab dem 01. Januar 2023 erstmalig an die Fernwärme angeschlossen sind, gemäß § 2 Absatz 3 CO2KostAufG von den Pflichten des Gesetzes entbunden sind.