Welche Brennstoffarten sind vom CO₂-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?

Nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: 09/2023) sind mit Ausnahme von Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas, Strom und Wärmepumpe alle Brennstoffarten betroffen.

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