Gibt es Mindestanforderungen und Nachweispflichten in Bezug auf den hydraulischen Abgleich beim Heizungstausch?
Ja, § 60c bzw. § 60a GEG schreibt für Gebäude ab 6 Wohneinheiten mit Wasser als Wärmeträger den hydraulischen Abgleich bei jedem Heizungstausch inkl. Anschluss an die Fernwärme vor. Mindestanforderung:
- Raumweise Heizlastberechnung
- Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen
- Anpassung der Vorlauftemperaturregelung
Die schriftliche Bestätigung einschließlich Einstellungswerte, Heizlast des Gebäudes, eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger, raumweisen Heizlastberechnung, Auslegungstemperatur, Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß dient der Dokumentation und ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.
Verknüpfung mit:
0
0
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick Hydraulischer Abgleich
- Gibt es Mindestanforderungen und Nachweispflichten in Bezug auf den hydraulischen Abgleich beim Heizungstausch?
- Gibt es Förderungen für die Optimierung eines Fernwärme-Heizsystems?
- Ist der myWarm Fernwärme-Check relevant, wenn meine Immobilie bereits an die Fernwärme angeschlossen ist?
- Ist ein Fernwärmeanschluss für jedes Gebäude möglich?
- Stellt myWarm Nachweise für den hydraulischen Abgleich gemäß GEG und BEG aus?
- Welche technischen Anschlussbedingungen (TAB) muss mein Gebäude für einen Fernwärmeanschluss erfüllen?
- Was versteht man unter der kommunalen Wärmeplanung?
- Warum ist die Rücklauftemperatur im Fernwärme-Netz so wichtig?
- Für wen ist der Fernwärme-Check relevant?