Was muss ich bei Verkauf oder Vermietung beachten?
Soll ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden, ist potenziell Mietenden/Kaufenden spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen, bzw. deutlich sichtbar auszuhängen oder auszulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Energieausweis spätestens dann vorliegen, wenn potenziell Mietende/Kaufende Einsicht verlangen.
Zusätzlich ist Mietenden/Kaufenden nach Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrages der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich zu übergeben.
Achtung
Wer die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen oder die rechtzeitige Bereitstellung des Energieausweises nicht sicherstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei bestehenden Mietverhältnissen muss nachträglich kein Energieausweis vorgelegt werden.
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