Wie verfahre ich bei Gebäuden mit dezentraler Beheizung?
Voraussetzung für die Erstellung des Verbrauchsausweises ist, dass die Energieverbrauchsdaten über drei Abrechnungsperioden bzw. mindestens 36 zusammenhängende Monate ermittelbar sind. Dieser Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen und deren Ende darf nicht mehr als 18 Monate zurückliegen. Bei dezentraler Beheizung können die Daten entweder durch die Befragung aller Mietenden oder durch Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber erhoben werden.
Scheitert sowohl die Befragung als auch die Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber, kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass bei Wohngebäuden mit Nachtspeicherheizungen keine separaten Zähler für die Nachtspeicherheizungen angebracht sind und somit der Stromverbrauch aller Stromverbraucher mitberechnet werden würde. In diesem Fall muss der Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
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