Welche Ausweisarten gibt es?
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
Der Energieverbrauchsausweis berücksichtigt Energieverbrauchswerte der letzten 36 Monate. In den Verbrauchswerten spiegeln sich u.a. die Gebäudenutzung und der Betrieb der Anlage wider, so dass sich Energieeinsparungen durch Verhaltensänderungen von Nutzenden oder eine Effizienzsteigerung des Anlagenbetriebes gut abbilden lassen. Der für den Energieausweis zu Grunde gelegte Energieverbrauch wird in den aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen durch das jeweilige Wetter beeinflusst. Für einen aussagekräftigen Vergleich werden daher die Verbrauchswerte witterungsbereinigt.
Beim Energiebedarfsausweis wird nach einer Aufnahme der Gebäude- und anlagetechnischen Daten der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung von baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften (Dämmung, Baumaterialien, Bauweise, Heizungsanlage) errechnet. Zu Grunde gelegt werden dabei normierte Rechenwerte und standardisierte Randbedingungen – z.B. beim Wetter und beim Nutzungsverhalten.
Bei der Berechnung der Energiekennwerte wird bei Wohngebäuden die Energie für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung angesetzt. Bei Nichtwohnungsnutzung wird zusätzlich ein Energiekennwert für Strom ermittelt. Bei beiden Ausweisarten sind Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Modernisierungsempfehlungen) enthalten.
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