Was muss auf den Bildaufnahmen abgebildet sein?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fordert erstmals, dass die Empfehlung von Maßnahmen im Energieausweis zur Beurteilung der energetischen Gebäudeeigenschaften anhand von Bildaufnahmen erfolgt. Für die Bestellung des Energieausweises benötigen Sie aus diesem Grund zwingend 2–5 Bildaufnahmen des Gebäudes, die einen aussagekräftigen Eindruck der energetischen Gegebenheiten vermitteln. Die Bilder können z. B. die Außenbauteile (unterschiedliche Fassadenseitenansichten, Fenster, Dach bzw. oberste Geschossdecke, die Kellerdecke bei unbeheizten Kellern), die Heizungsanlage inklusive Heizrohre im unbeheizten Keller, identifizierte Schwachstellen des Objektes oder angebaute, umgebaute oder modernisierte Gebäudeabschnitte zeigen.
Vor Abschluss der Bestellung von Energieverbrauchsausweisen werden Sie zum Hochladen der Bildaufnahmen aufgefordert. Ohne diese kann keine Bestellung durchgeführt werden.
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