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  3. Hydraulischer Abgleich

Ist mit Bußgeldern zu rechnen, sofern der hydraulische Abgleich nicht durchgeführt wurde?

Bei Nichtdurchführung eines hydraulischen Abgleichs können gemäß §108 GEG Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

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Hydraulischer Abgleich Heizung
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