Wann kann ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden?
Theoretisch kann ein hydraulischer Abgleich jederzeit durchgeführt werden. Dennoch gibt es für den hydraulischen Abgleich mit dem myWarm-Verfahren ideale Zeitfenster. In der Wohnungswirtschaft gleicht myWarm nur in den Monaten September bis Mai ab, da die Heizungsanlage für den Abgleich zeitweise unter Volllast gefahren werden muss. Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Feuer- und Rettungswachen, Polizeikommissariate, Kultureinrichtungen, Gewerbehöfe, Hochschulimmobilien und andere Gewerbeimmobilien können ggf. auch im Sommer abgeglichen werden, sofern der Heizkreislauf nicht abgeschaltet ist (was ggf. bei einem Anschluss an die Fernwärme der Fall ist).
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