Wer darf einen hydraulischen Abgleich durchführen?

Nach § 60 a (3) (4) GEG ist für die Wartung und Instandhaltung Fachkunde erforderlich. Daher setzt myWarm auf eigene Service-Teams, die sich aus Anlagenmechanikern SHK, Servicetechnikern SHK bzw. Heizungstechnikern zusammensetzen.
Deren Leistungsspektrum: Optimierung von Heizungsanlagen mit dem myWarm-Verfahren, Durchführung von kleineren Umbauarbeiten an Heizungsanlagen sowie die abschließende regelkonforme Dokumentation.