Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Das GEG schreibt seit 01.10.2024 für Liegenschaften ab 6 Wohneinheiten mit Wasser als Wärmeträger den hydraulischen Abgleich vor.

Dies gilt

  • bei jedem Heizungstausch; dazu zählt auch der Anschluss an die Fernwärme
  • bei jedem Neubau
  • bei jedem Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung (gem. § 60b GEG)* festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist

*Heizungsprüfung und -optimierung innerhalb folgender Fristen:

  • vor dem 01.10.2009 aufgestellte Heizanlagen: bis zum 30. September 2027
  • nach dem 01.10.2009 aufgestellte Heizanlagen: innerhalb eines Jahres, nach Ablauf von 15 Jahren seit Aufstellung der Heizanlage

Beispiel: Aufstellung der Heizanlage am 01.01.2014, Frist für Heizungsprüfung und -optimierung von 01.01.2029 bis 31.12.2029.