Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Das GEG schreibt seit 01.10.2024 für Liegenschaften ab 6 Wohneinheiten mit Wasser als Wärmeträger den hydraulischen Abgleich vor.
Dies gilt
- bei jedem Heizungstausch; dazu zählt auch der Anschluss an die Fernwärme
- bei jedem Neubau
- bei jedem Bestandsgebäude, bei dem im Rahmen einer Heizungsprüfung (gem. § 60b GEG)* festgestellt wurde, dass das Gebäude nicht hydraulisch abgeglichen ist
*Heizungsprüfung und -optimierung innerhalb folgender Fristen:
- vor dem 01.10.2009 aufgestellte Heizanlagen: bis zum 30. September 2027
- nach dem 01.10.2009 aufgestellte Heizanlagen: innerhalb eines Jahres, nach Ablauf von 15 Jahren seit Aufstellung der Heizanlage
Beispiel: Aufstellung der Heizanlage am 01.01.2014, Frist für Heizungsprüfung und -optimierung von 01.01.2029 bis 31.12.2029.
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