Wer trägt die Kosten der Trinkwasseranalyse?
Die Kosten des Betriebes der zentralen Warmwasser-Versorgungsanlage können auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, soweit deren Umlage vertraglich wirksam vereinbart wurde. Die Kosten der Probenahme sind als Betriebskosten umlagefähig. Dies gilt nur für die systemische Erstuntersuchung, also für die orientierende Untersuchung. Die Kosten für die nachfolgenden Untersuchungen im Falle eines positiven Legionellenbefunds sind nicht umlagefähig.
Verknüpfung mit:
2
-2
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 2 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick Trinkwasseranalyse (TWA)
- Was sind Risikofaktoren für Legionellenbefall?
- Wie läuft die Trinkwasseruntersuchung ab?
- Welche Maßnahmen sind bei Legionellenbefall erforderlich?
- Was ist eine thermische Desinfektion?
- Was ist eine chemische Desinfektion?
- Was versteht man unter einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung)?
- Wo werden die Proben entnommen?
- Wie ist mit dem Ergebnis der Trinkwasseranalyse zu verfahren?
- Wie gefährlich sind Legionellen?