Was passiert, wenn Legionellen gefunden werden?
Ein Befund (≥100 KBE/100ml) muss dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden. Die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen hat umgehend zu erfolgen. Folgende Kontaminationsgrade werden unterschieden:
mittlere Kontamination (≥100 koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml) hohe Kontamination (> 1.000 KBE/100 ml) extrem hohe Kontamination (> 10.000 KBE/100 ml) Anzeigen und Handlungspflichten (§51 TrinkwV) Ein Befund (≥100 kolonienbildende Einheiten (KBE)/100ml) wird dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich vom Labor gemeldet. Die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen hat umgehend zu erfolgen. Eine Woche nach der letzten Sanierungsmaßnahme hat eine Nachuntersuchung zu erfolgen (vgl. DVGW Arbeitsblatt W551 und DVGW Information Wasser Nr. 90). Die Untersuchungsergebnisse müssen für zehn Jahre archiviert werden.
Bei einer geringen Kontamination sind keine unmittelbaren Maßnahmen zu ergreifen und es genügt, je nach Nutzung, innerhalb der nächsten ein oder drei Jahre die nächste orientierende Untersuchung durchführen zu lassen.
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