Wie kann ich den Abzugsbetrag für Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) bzw. Strompreisbremsengesetz (StromPBG) im BK-Satz übermitteln?
Wenn Sie mit BRUNATA-METRONA vereinbart haben, die jährlich abzurechnenden Kosten mit einem BK-Satz einzureichen, dann muss Ihre Wohnungswirtschaftliche Software für die Angaben die aktuell auf der ARGE-HEIWAKO-Seite veröffentlichte Version 3.10 erfüllen. BRUNATA-METRONA setzt diese Version im November 2023 um. Sollte Ihr Softwarehersteller die Kostenschlüssel für die Preisbremse bereits bei einer Version < 3.10 umgesetzt haben, kann BRUNATA-METRONA diese ebenfalls verarbeiten. Alternativ können die Angaben nur im Kundenportal bzw. auf dem Formular „Heizkostenaufstellung“ gemacht werden. Das „formlose“ Mitteilen der Angaben zur Preisbremse , z. B. per E-Mail in Verbindung mit einem BK-Satz ist nicht möglich.
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