Dezember-Soforthilfe, Ergänzende Informationen in der Abrechnung & CO2-Umlage

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) bekommen Sie als Eigentümer/Verwalter durch den Bund den Dezemberabschlag erstattet. Wie Sie diese Erstattung Ihren Bewohnenden weitergeben können und wie wir diese in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen, erfahren Sie in unserem Webinar. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die ergänzenden Informationen in der Abrechnung vor, den letzten Bauteil der Heizkostenverordnungs-Novelle aus dem Jahr 2021 – der nun ab dem 01.12.2022 verpflichtend in allen Heizkostenabrechnungen enthalten sein muss.

Zudem hat die Bundesregierung am 10.11.2022 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen – die Kosten der CO2-Umlage müssen somit beginnend ab dem 01.01.2023 auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Erfahren Sie mehr zu den Rahmenbedingungen und was auf Sie zukommen wird.