Für wen ist die E-Rechnung relevant?

Die E-Rechnung betrifft grundsätzlich Unternehmen im B2B-Bereich (Geschäftskunden).

Wichtig zu wissen:

  • Die Vermietung (auch umsatzsteuerfreie) wird als unternehmerische Tätigkeit eingestuft und ist daher von der von den Vorgaben zur E-Rechnung betroffen.
  • Nur wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht vermietet, ist von den Vorgaben der E-Rechnung nicht betroffen

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