Warum werden Postempfänger und Leistungsempfänger getrennt erfasst?
Der Postempfänger erhält das Schreiben zur Liegenschaft. In der Regel ist dies die Hausverwaltung.
Für die Rechnungsstellung benötigen wir zusätzlich die vollständigen und korrekten Daten des Leistungsempfängers. Dabei handelt es sich um die Person oder das Unternehmen, für die die Leistung erbracht wird.
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Hinweis
Gemäß § 14 Absatz 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes müssen Rechnungen den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers enthalten. Daher werden diese Angaben auf der Rechnung separat ausgewiesen.
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